Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)

Als Fach- und Führungskraft Oragnisationen bewegen....

Kompetente Fach- und Führungskräfte sind im Gesundheits- und Sozialwesen gefragter denn je. Aufgrund des ständig steigenden Bedarfs an Gesundheitsdienstleistungen wächst die Bedeutung karitativer und gemeinwirtschaftlicher Organisationen.

Aufbauend auf Ihren beruflichen Erfahrungen vermittelt Ihnen dieser Lehrgang das entsprechende umfassende Wissen, das Sie benötigen, um leitende Aufgaben im kaufmännischen, organisatorischen und verwaltenden Bereich zu übernehmen. So qualifizieren Sie sich zum gesuchten kaufmännischen Führungsnachwuchs, dem im Gesundheits- und Sozialwesen attraktive Fach- und Führungspositionen offen stehen.

 
Hier gelangen Sie zu der Übersicht aller von uns angebotenen Umschulungen und Weiterbildungen.

Der Lehrgang eignet sich besonders, wenn Sie bereits Praxis in einem kaufmännischen, verwaltenden, helfenden, pädagogischen oder pflegenden Beruf des Sozial- und Gesundheitswesens haben und sich für die Übernahme leitende kaufmännischer oder verwaltender Aufgaben qualifizieren wollen. Beispielsweise in Kliniken, Reha- und Kureinrichtungen, in Pflegeheimen, bei Rettungsdiensten, Verbänden und Versicherungen.

Unterrichtsthemen-Überblick - auszugsweise:

- Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse: Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen, betriebliche Ziele, Prozessgestaltung und Optimierung, Organisationstechniken.
- Steuern von Qualitätsmanagementprozessen: Qualitätsziele, Qualitätsmanagementmethoden und -techniken, Risikomanagement, Zeit- und Selbstmanagement
- Führen und entwickeln von Personal: Personalplanung und -einsatz, Durchführen von Personalmaßnahmen, Ausbildung, Konfliktmanagement.
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen: Marktanalysen, Marketingkonzepte, Sozialmarketing und Gesundheitsmarketing.

Zur Prüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie entweder:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten, nach dem BBIG oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf des Gesundheitswesens oder einem mindestens dreijährigen landesrechtliche geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindesten einjährige Berufspraxis oder
3. ein mit Erfolg abgeschlossenes Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen.

Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den vorab genannten Aufgaben haben. Ehrenamtliche Tätigkeiten werden dabei berücksichtigt. Darüber hinaus können Sie zur Prüfung auch zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erworben haben, die Ihre Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Hierbei handelt es sich um eine bundeseinheitliche Regelung der Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung gemäß § 2 der Verordnung über die Prüfung, die für alle prüfenden Industrie- und Handelskammern gilt.

 

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